Description
Ehemaliges Schulhaus mit grossem Potenzial und traumhafter Aussicht im Emmental
Inmitten der Hügellandschaft des Emmentals präsentiert sich dieses ehemalige Schulhaus an sonniger und ruhiger Lage mit beeindruckender Weitsicht. Die Liegenschaft vereint ländliche Idylle, Grosszügigkeit und vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.
Das Objekt Das charmante Gebäude bietet durch seine ursprüngliche Nutzung als Schulhaus viel Platz und eine grosszügige Raumstruktur. Hohe Räume, grosse Fensterflächen und ein robuster Bau verleihen der Liegenschaft einen einzigartigen Charakter und schaffen eine helle, offene Wohnatmosphäre.
Die Immobilie eignet sich hervorragend für:
- die Umnutzung in ein grosszügiges Einfamilienhaus
- die Realisierung von zwei unabhängigen Wohneinheiten
- ein Mehrgenerationenhaus
- oder eine Kombination aus Wohnen und Arbeiten
Ausbaupotenzial Das Gebäude befindet sich in einem soliden Zustand und bietet eine hervorragende Basis für individuelle Aus- und Umbauprojekte. Die grosszügigen Flächen eröffnen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Ideal für kreative Wohnkonzepte oder moderne Umgestaltung.
Erschliessung Wasser (privat geregelt, gemäss Grundbuch) Abwasser (Anschluss an Gemeindekanalisation) Strom (BKW Energie AG)
Aussenbereich & Umgebung Das Grundstück überzeugt durch seine offene, familienfreundliche Umgebung und viel Platz rund ums Haus.
- Sonnige Lage mit herrlicher Aussicht über das Emmental
- Grosszügige Aussenflächen für Garten, Spiel oder Erholung
- Ruhige, naturnahe Umgebung ohne grossen Verkehr
- Vorhandene Garage sowie zusätzliche Abstellmöglichkeiten
- Freizeitflächen direkt vor der Haustüre
Die Umgebung ist ideal für Familien, Naturliebhaber und alle, die eine Liegenschaft mit Ausbaupotenzial suchen.
Verkaufsbedingungen
Finanzierung Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig mit einer Bank in Verbindung zu setzen, um die Finanzierungsmöglichkeiten abzuklären. Gerne sind wir Ihnen bei Bedarf dabei behilflich.
Schuldbriefe Es sind keine Schuldbriefe vorhanden.
Verschreibung / Kaufkosten Die Kaufkosten gehen zu Lasten des Käufers (Notariatskosten, Grundbucheintrag, Gebühren, Handänderungskosten* etc.). * die Handänderungskosten bis CHF 800'000.- entfallen bei ausschliesslich selbstbewohntem Eigentum (Hauptwohnsitz).
Gewinnsteuer Sämtliche Kosten der Gewinnsteuer trägt der Verkäufer.
Kontrolle der elektrischen Hausinstallationen Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) die Kontrolle der elektrischen Hausinstallationen bei jeder Handänderung durchgeführt werden muss, sofern nicht ein höchstens 5 Jahre alter Sicherheitsnachweis besteht. Die Kosten der Prüfung und allfällig daraus folgende Anpassungen gehen zu Lasten der Käuferschaft. Die letzte NIV-Kontrolle fand am Numéro de téléphone masqué statt.
Übergabe Die Immobilie wird im aktuellen besenreinen Zustand verkauft. Die Einrichtung, Installationen und Geräte werden in funktionstüchtigem Zustand übergeben.
Vorgehen bei Kaufinteresse - Angebot Der angegebene Preis von CHF 620'000.- versteht sich als Verkaufsrichtpreis, das Verfahren ist ein Bieterverfahren und der Vergabeantrag geht an die meistbietende Partei.
Nach der Besichtigung ist der Lehmann AG bis am Montag, 10. August 2026 ein schriftliches Angebot abzugeben.
Im Angebot wird eine grobe Aussage erwartet, was mit der Liegenschaft geplant ist und wie die zukünftige Nutzung aussehen wird. Dem Angebot ist eine Finanzierungsbestätigung beizulegen.
Nach dem Angebot werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihnen das höchste Angebot mitteilen. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Angebot zu bestätigen oder ein weiteres Mal anzupassen.
Vorstellung der Angebote Nach Abschluss der Angebotsphase, werden wir die eingereichten Kaufangebote der Verkäuferschaft zur Beurteilung und Diskussion vorlegen.
Kaufzuschlag Der Gemeinderat entscheidet abschliessend über den definitiven Kaufzuschlag.
Nach dem Kaufzuschlag und Einigung der verschiedenen Formalitäten wird eine Anzahlung von CHF 30'000.- verlangt; ab Zuschlag innert 10 Tagen auf das Klientengelderkonto beim Notar zu bezahlen.
Danach wird unverzüglich der notarielle Kaufvertrag vollzogen.
Der Restbetrag (Kaufpreisrestanz) wird mit dem Übergang von Nutzen und Gefahr fällig.
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